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Am Flugplatz Hohenems sind jährlich 16714 Flugbewegungen zulässig, wobei in die Zahl dieser Flugbewegungen Behörden-, Militär und Rettungsflüge nicht miteinzubeziehen sind. Flüge mit dauernd am Flugplatz Hohenems stationierten Luftfahrzeugen sind grundsätzlich nur mit betriebsbereitem Funkgerät zulässig. Ausnahmen davon sind nur mit vorheriger Genehmigung der Betriebsleitung möglich.
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0800LT bis ECET (spät. 2000LT)
Sonntag/Feiertag von 1230LT bis 1600LT geschlossen!
0900LT bis ECET
Sonntag/Feiertag von 1230LT bis 1430LT geschlossen!
Die Betriebsleiter

Georg Fessler

Thomas Oberhauser
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Anflugkarte
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Flugplatzkarte
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Luftaufnahme
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| Anmeldung ZOLL- und PASSKONTROLLE Bei Flügen ins oder vom Ausland (ausgenommen nach oder von Staaten der EU, welche auch Mitglied des Schengener Abkommens sind), ist eine Meldung nach der F-Güv erforderlich. Im anschließenden Formular können sie die dafür erforderlichen Daten eingeben und per E-Mail abschicken. Danach müssen sie sich zwingend unter der Flugplatztelefonnummer +435576 / 72170 über den Erhalt der Daten informieren. Erst dann ist die Zollanmeldung gültig. WICHTIG: Diese Meldung muss mindestens 90 Minuten vor dem Abflug bzw. vor der Landung gemacht werden. |
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