Anmeldung ZOLL- und PASSKONTROLLE

Bei Flügen ins oder vom Ausland (ausgenommen nach oder von Staaten der EU, welche auch Mitglied des Schengener Abkommens sind)
ist eine Meldung nach der F-Güv erforderlich.
Im anschließenden Formular können sie die dafür erforderlichen Daten eingeben und per E-Mail abschicken.
Danach müssen sie sich zwingend unter der Flugplatztelefonnummer +435576 / 72170 über den Erhalt der Daten informieren.
Erst dann ist die Zollanmeldung gültig.
WICHTIG: Diese Meldung muss mindestens 90 Minuten vor dem Abflug bzw. vor der Landung gemacht werden.

Flugplatz Hohenems
Tel. +435576/72170 Fax +435576/75176
Verständigung nach F - Güv
Kennzeichen: Datum:
Typ:
von LAND: vorauss. Startzeit (LT)::
Platz:
nach LAND vorauss. Landezeit(LT):
Platz:
Name des Piloten und der Passagiere
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
PIC
2.P
PAX1
PAX2
PAX3
PAX4
PAX5
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