Anmeldung ZOLL- und PASSKONTROLLE

Bei Flügen ins oder vom Ausland (ausgenommen nach oder von Staaten der EU, welche auch Mitglied des Schengener Abkommens sind) ist eine Meldung nach der F-GÜV erforderlich. Im anschließenden Formular können sie die dafür erforderlichen Daten eingeben und per E-Mail abschicken. Danach müssen sie sich zwingend unter der Flugplatztelefonnummer +435576 / 72170 über den Erhalt der Daten informieren. Erst dann ist die Zollanmeldung gültig. WICHTIG: Diese Meldung muss mindestens 90 Minuten vor dem Abflug bzw. vor der Landung gemacht werden.

Verständigung nach F – GÜV

Hinweis

Für Anmeldungen nach der Flugfelder-Grenzüberflugsverordnung wird eine Gebühr von 10 € je Meldung eingehoben. Diese Gebühr ist mit der Landegebühr zu entrichten.

Fragen?

+435576/ 72170


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